ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON Z-SHARP PRODUCTIONS (APRIL 2020)

VERANTWORTLICHER

Kervin Zeller
Z-Sharp Productions
Im Krummen Ort 25
28870 Ottersberg
Germany
kervin.zeller@z-sharp.com

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung aller Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und Z-Sharp Productions (Z-Sharp).

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Z-Sharp erstellt für jeden Dienst ein Angebot. Wenn der Kunde das Z-Sharp-Angebot mündlich, schriftlich oder elektronisch annimmt, wird zwischen dem Kunden und Z-Sharp ein Vertragsverhältnis hergestellt, welches vollständig auf dem Angebot und den aktuellen Geschäftsbedingungen / AGB (vereinbarter Auftrag) basiert. Z-Sharp akzeptiert keine allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Daher sind diese nicht Vertragsbestandteil.

3. LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH Z-SHARP

Z-Sharp erbringt seine Dienstleistungen mit gewöhnlicher Sorgfalt gemäß den Anweisungen des Kunden und unter Einbeziehung seiner eigenen Mitarbeiter und / oder Dritter im Auftrag von Z-Sharp.

4.KUNDENAUFTRAG,RECHTSGARANTIE

4.1 Der Kunde stellt Z-Sharp die Dokumente, Informationen (Orte, Akteure, Ideen usw.), Datenträger, Bild- und / oder Tonaufnahmen, Hardware und Software sowie sonstiges Material zur Verfügung, welches für die Herstellung der Leistung, frei von Rechten Dritter, erforderlich sind.

4.2 Der Kunde führt alle für den Auftrag erforderlichen Kooperationsaktivitäten kostenlos und zeitnah durch. Der Kunde garantiert die Angemessenheit und den rechtzeitigen Erfolg der Zusammenarbeit. Wenn der Kunde seine vereinbarten Pflichten nicht innerhalb einer Woche nach schriftlicher Aufforderung erfüllt, hat die Produktionsabteilung das Recht, die Ausführung des Auftrags und somit die Zusammenarbeit auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen.


5. HONORAR UND ZAHLUNGSKONDITIONEN

5.1 Als Gegenleistung für die von Z-Sharp erbrachten Leistungen muss der Kunde das vereinbarte Honorar zzgl. 19% MwSt. (Honorar) zahlen. Die Höhe des Honorars wird im Angebot festgelegt und bei Annahme verbindlich vereinbart.

5.2 Falls es schriftlich nicht anders vereinbart wurde, sind folgende Teilzahlungen zu erbringen: 60% des Honorars ist mit Auftragserteilung binnen 3 Werktagen zu bezahlen und 40% binnen 7 Werktagen nach Übergabe der abgeschlossenen Leistung.

5.3 Gerät das fertigstellen der Produktion in einen Verzug von 3 Monaten (ab dem Datum der Auftragserteilung bzw. der ersten Rechnung), so ist das restliche vereinbarte Honorar binnen 7 Werktage zu bezahlen.

5.4 Wenn die Rechnung nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt wird, behält sich Z-Sharp das Recht vor gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen. Wenn der Kunde mit Teilzahlungen im Verzug ist, hat Z-Sharp das Recht die Arbeit auszusetzen, bis die entsprechende Teilzahlung erfolgt ist.

5.5 Nach erstmaliger Ablieferung des Arbeitsergebnisses hat der Kunde das Recht, zwei gestalterische Änderungswünsche zu verlangen. Diese sind im Honorar inbegriffen. Die Ausführung von weiteren gestalterischen Änderungswünschen wird nach Aufwand in Rechnung gestellt und zwar zu einem Honorar von 40€ pro Stunde zzgl. 19% MwSt.

6. WIDERRUFSRECHT VON EINZELAUFTRÄGEN

6.1 Widerruft der Kunde einen Vereinbarten Auftrag, hat er für die Aufwendungen von Z-Sharp und zur Abgeltung der infolge Auftragsvorbereitung angefallenen Kosten folgende Pauschalentschädigungen zu zahlen:

  • Binnen 5 Werktagen ist die Widerrufung des Auftrages kostenlos möglich

  • 30% des vereinbarten Honorars, sofern die Widerrufung vor 20 Kalendertagen erfolgte

  • 50% des vereinbarten Honorars, sofern die Widerrufung nach 20 Kalendertagen erfolgte

6.2 Ist der nachgewiesene Schaden von Z-Sharp grösser als der Betrag der Pauschalentschädigungen, hält der Kunde Z-Sharp auch im überschiessenden Betrag schadlos.

6.3 Bei Zahlungsverzug, erheblicher Verschlechterung des Vermögens, Aussetzung der Zahlungen oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Kunden hat Z-Sharp das Recht, von allen bestehenden Verträgen mit dem Kunden unverzüglich zurückzutreten.

7. URHEBER-UND ANDERE SCHUTZRECHTE

7.1 Alle Bild-, Ton- oder Datenmaterialien, Urheberrechte und sonstigen Eigentumsrechte, die bei der Ausführung des vereinbarten Auftrags entstehen, gehören ausschließlich Z-Sharp. Der Kunde hat jedoch ein nicht übertragbares Recht, die Ergebnisse der bei der Ausführung des vereinbarten Auftrags entstandenen Arbeiten privat und gewerblich zu nutzen. Die Übertragung der Arbeitsergebnisse an Dritte gegen Bezahlung oder kostenlos ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Z-Sharp gestattet. Eine Änderung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber ist ausdrücklich untersagt. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Z-Sharp.

7.2 Bis zu zwei Jahren ist die Aufbewahrung von Bild-, Ton- oder Datenmaterialien kostenlos. Z-Sharp haftet innerhalb dieser Zeit für das Datenmanagement in eigenen Angelegenheiten. Ist die Frist abgelaufen, so ist Z-Sharp berechtig das Material zu verwerfen. Möchte das Bild-, Ton- oder Datenmaterial weitere Jahre aufbewahrt werden, so fällt pro Jahr eine individuelle Archivierung / Storage Management Gebühr an.

7.3 Sollte der Kunde Z-Sharp besondere Weisungen erteilen, ist es Sache des Kunden dafür zu sorgen, dass die Weisungen rechtmässig sind und insbesondere keine Urheber- oder sonstige Schutzrechte verletzt werden. Sollten dennoch Forderungen von Drittpersonen wegen Verletzung von Urheber- oder sonstigen Schutzrechten gegenüber Z-Sharp geltend gemacht werden, hält der Kunde Z-Sharp für den entstandenen Schaden und für die Kosten im Zusammenhang mit Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung eines Streits vollumfänglich schadlos.

7.4 Alle in der Produktion verbliebenen Gegenstände sind nicht produktionsversichert. Es liegt daher in der Verantwortung des Kunden einen angemessenen Versicherungsschutz für die während der Produktion verwendeten Materialien sicherzustellen.

8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Z-Sharp verpflichtet sich zur treuen und sorgfältigen Ausführung seiner Dienstleistungen. Der Kunde verpflichtet sich, Z-Sharp nicht an der Erbringung seiner Dienstleistungen zu hindern. Jegliche vertragliche oder außervertragliche Haftung von Z-Sharp für seine Dienstleistungen und seine Arbeitsergebnisse ist mit Ausnahme der Haftung für rechtswidrige oder grobe Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen ist in jedem Fall und ausnahmslos ausgeschlossen.

Stand April 2020